Fachwissen bAV & bKV

Die Details, an denen es in der Praxis scheitert.

Diese Seite ist für Makler, HR-Verantwortliche und alle, die es genau wissen wollen. Alle Zahlen auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 € monatlich in der Rentenversicherung — seit 2026 einheitlich für Ost und West.

Die fünf Durchführungswege

Nicht die Frage „welcher ist der beste", sondern „welcher passt zu Zusageart, Beitragshöhe und Bilanzwunsch".

Direktversicherung (DV) § 3 Nr. 63 EStG · versicherungsförmig

Der Arbeitgeber schließt die Versicherung ab, die versicherte Person ist der Mitarbeitende. Der häufigste Weg — schlank, bilanzneutral, überall anschlussfähig.

Steuerfrei
bis 8 % der BBG-RV = 8.112 € p. a. / 676 € im Monat (2026)
SV-frei
bis 4 % der BBG-RV = 4.056 € p. a. / 338 € im Monat
Leistungsphase
nachgelagerte Besteuerung als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG); in der GKV grundsätzlich beitragspflichtiger Versorgungsbezug (§ 229 SGB V) mit Freibetrag
Insolvenzschutz
keine PSVaG-Pflicht, solange nicht beliehen oder abgetreten
Pensionskasse (PK) § 3 Nr. 63 EStG · BaFin-beaufsichtigt

Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Steuerlich wie die Direktversicherung behandelt.

Grenzen
identisch zur DV: 8 % steuerfrei, 4 % SV-frei
Besonderheit
Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG — er steht für die Zusage ein, auch wenn die Kasse kürzt
Praxisrelevanz
Altbestände mit Garantiezins, bei Sanierungsfällen genau hinschauen
Pensionsfonds (PF) § 3 Nr. 63 EStG · freiere Kapitalanlage

Wie PK, aber mit deutlich größerem Anlagespielraum und ohne Garantieverpflichtung in gleicher Strenge.

Grenzen
8 % steuerfrei, 4 % SV-frei
Insolvenzschutz
PSVaG-pflichtig
Typischer Einsatz
Auslagerung bestehender Direktzusagen (Past Service)
Unterstützungskasse (UK) § 4d EStG · für hohe Beiträge

Der Weg oberhalb der § 3 Nr. 63-Grenze: In der Anwartschaftsphase fließt dem Mitarbeitenden kein Arbeitslohn zu, die steuerfreie Dotierung ist deshalb nicht auf 8 % BBG begrenzt.

Steuer
kein Zufluss in der Anwartschaft; Leistungen später voll als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
SV bei Entgeltumwandlung
ebenfalls nur bis 4 % BBG beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV) — die häufigste Fehlannahme im Markt
Insolvenzschutz
PSVaG-pflichtig
Kombination
DV + UK nebeneinander: je Weg 4 % BBG SV-frei, zusammen also bis 676 € im Monat
Direktzusage (Pensionszusage) § 6a EStG · in der Bilanz

Der Arbeitgeber verspricht die Leistung selbst und bildet Rückstellungen. Kein externer Versorgungsträger, dafür Bilanzberührung und Gutachtenbedarf.

Steuer
Rückstellung nach § 6a EStG; beim Mitarbeitenden kein Zufluss in der Anwartschaft
SV bei Entgeltumwandlung
beitragsfrei nur bis 4 % BBG — nicht „vollständig SV-frei"
Insolvenzschutz
PSVaG-pflichtig
Typischer Einsatz
Geschäftsführer- und Führungskräfteversorgung
Korrekturbedarf auf der bestehenden Website: Auf /ueber-bav stehen heute die BBG-Werte von 2024 (7.248 € / 3.624 €), bei der Direktversicherung „Kapitalertragsteuer bei Auszahlung" statt nachgelagerter Besteuerung, und bei Direktzusage und Unterstützungskasse „vollständig sozialversicherungsfrei" — das gilt bei Entgeltumwandlung nur bis 4 % BBG. Vor Livegang korrigieren.
Der Punkt, an dem die meisten falsch rechnen

Grenzen gelten inklusive Arbeitgeberzuschuss

Der 15-%-Pflichtzuschuss ist ein Arbeitgeberbeitrag im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG. Er verbraucht das Kontingent mit — er kommt nicht obendrauf. Wer die Grenze nur gegen die Entgeltumwandlung rechnet, überschreitet sie unbemerkt.

So rechnet die Plattform

Steuer: 8 % BBG (676 €/Monat) gegen alle Arbeitgeberbeiträge an die Direktversicherung, Zuschuss eingeschlossen.

Sozialversicherung: 4 % BBG (338 €/Monat) je Durchführungsweg gegen den Gesamtbeitrag inklusive Zuschuss. Der SV-freie Umwandlungsanteil ist also 338 € minus dem dort liegenden Zuschuss.

Zuordnung: Der Zuschuss folgt der Umwandlung, die ihn auslöst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — bei einem DV/UK-Split anteilig.

Rechenbeispiel

Arbeitgeber mit 50 % Zuschuss, gedeckelt auf 100 €. Ziel: der SV-Sweetspot bei 4 % BBG.

Zielwert 4 % BBG (gesamt)338,00 €
davon Arbeitgeberzuschuss100,00 €
Entgeltumwandlung238,00 €

Nicht 338 € umwandeln plus 100 € Zuschuss — das wären 438 € und damit 100 € über der SV-Grenze.

Rechner

Was kostet mich die Umwandlung wirklich?

Der Nachfolger des alten Rentenschätzers — diesmal mit der Logik, um die es geht: Der Arbeitgeberzuschuss verbraucht die Freibeträge mit. Bewegen Sie die Regler und beobachten Sie, wann die Grenzen kippen.

Ihre Angaben

Pflicht sind 15 % — viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr.
Sweetspots setzen

Ergebnis

Netto-Aufwand für Sie
Ihre Entgeltumwandlung
Arbeitgeberzuschuss
Gesamtbeitrag im Vertrag
davon SV-frei (Grenze 338 €)
davon steuerfrei (Grenze 676 €)
Vertragsbeitrag je 1 € Netto-Aufwand
Förderquote gesamt
Vereinfachte Näherung zur Veranschaulichung, keine Beratung: gerechnet mit einem pauschalen Arbeitnehmer-SV-Anteil von 20,9 % und Ihrem eingestellten Grenzsteuersatz, ohne Kirchensteuer, Soli und Kinderfreibeträge und ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Rechner im Produkt rechnet vollständig — inklusive Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Kassen-Zusatzbeitrag.
Warum das im Produkt steckt

Ein Rechenkern, kein Prozentrechner

Sweetspots

Die Beitragsstellen mit optimaler Förderquote bei 4 % und 8 % BBG — immer aus den hinterlegten Referenzdaten gerechnet, nie fest verdrahtet.

Kombi-Split DV + UK

Beitrag bis 4 % BBG in die Direktversicherung, der Rest in die Unterstützungskasse — manuell übersteuerbar, Summe bleibt konstant.

UK-Weiche

Die Unterstützungskasse kommt erst ins Spiel, wenn der Wunschbeitrag über der 8-%-Grenze liegt und der Nettoaufwand damit tatsächlich sinkt.

Netto-Aufwand

Was der Mitarbeitende real weniger auf dem Konto hat — inklusive Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Diese Logik ist testgedeckt und dokumentiert. Das ist der Unterschied zwischen einer Beratung, die im Nachhinein standhält, und einer Excel-Tabelle, die niemand nachrechnen kann.

Förderung, Pflichten, Fristen

Arbeitgeberzuschuss

Mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — seit 2019 für Neuzusagen, seit 2022 für alle. Viele Arbeitgeber zuschießen freiwillig mehr; das ist der Hebel für Arbeitgeberattraktivität.

Geringverdienerförderung

§ 100 EStG: Für Beschäftigte unterhalb der Einkommensgrenze fördert der Staat einen zusätzlichen, rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag mit 30 % Förderbetrag, verrechnet über die Lohnsteueranmeldung. Der am meisten übersehene Baustein im Mittelstand.

Unverfallbarkeit

Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Für arbeitgeberfinanzierte Zusagen gelten die Fristen des § 1b BetrAVG.

Portabilität beim Jobwechsel

§ 4 BetrAVG: Übertragungsanspruch bei versicherungsförmigen Wegen innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden. In der Praxis scheitert es selten am Recht und fast immer daran, dass niemand die Frist im Blick hat — im System schon.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Der Benefit mit der höchsten wahrgenommenen Wirkung pro investiertem Euro — und mit einer Steuerlogik, die man kennen muss.

1

Sachbezug oder Barlohn

Sagt der Arbeitgeber Versicherungsschutz zu, liegt Sachlohn vor — dann greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze. Zahlt er einen Geldbetrag zur Verwendung, ist es Barlohn und voll steuerpflichtig. Die Formulierung der Zusage entscheidet über die Steuerlast.

2

Pauschalversteuerung

Alternativ kann der Arbeitgeber nach § 37b EStG pauschal versteuern — sinnvoll bei höherwertigen Tarifen oberhalb der Freigrenze.

3

Budget- statt Bausteintarif

Ein jährliches Gesundheitsbudget, das Mitarbeitende selbst verwenden, wird erfahrungsgemäß deutlich stärker wahrgenommen als ein Bausteintarif, dessen Leistungen niemand auswendig kennt.

Steuerliche Aussagen sind allgemeine Information, kein Rechts- oder Steuerrat. Konkrete Gestaltungen bitte mit Steuerberatung abstimmen.
Auszeiten & Sabbatical

Wer eine Auszeit ermöglicht, muss die Vorsorge mitdenken

Sabbatical, Elternzeit, lange Krankheit, Mutterschutz: In all diesen Phasen fließt kein oder weniger Entgelt — die Verträge laufen aber weiter. Ohne System entstehen genau hier die Lücken, die Jahre später auffallen.

Heute im Produkt

Mitarbeitende führen einen Status mit Grund und Zeitraum — Sabbatical, Elternzeit, Mutterschutz, lange Krankheit — mit vollständiger Historie, wer wann was geändert hat. Beiträge und Vertragsstatus werden entsprechend gesteuert statt vergessen, und der Status fließt in Payroll-Export und Auswertungen ein.

Modul in Umsetzung

Zeitwertkonten / Wertguthaben

Die eigentliche digitale Sabbatical-Lösung: Beschäftigte sparen Entgelt, Überstunden oder Urlaub in ein Wertguthaben und finanzieren damit eine bezahlte Freistellung — Sabbatical, Vorruhestand, Pflegezeit, verlängerte Elternzeit.

Rechtsrahmen
Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV
Insolvenzschutz
zwingend nach § 7e SGB IV
Portabilität
Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung nach § 7f SGB IV
Steuer & SV
Zufluss erst in der Freistellungsphase — dort auch die Beitragspflicht
Grenze
für Organe (etwa GmbH-Geschäftsführer) nicht nutzbar

Stand offen gesagt: Das Modul ist in Umsetzung und noch nicht im Produkt. Wer jetzt Bedarf anmeldet, bestimmt die Reihenfolge der Ausbaustufen mit.

Bedarf anmelden

Fragen, die hier nicht beantwortet sind?

Genau dafür gibt es Menschen mit 25 Jahren Erfahrung im Thema.

Beratungsgespräch buchen