Die Details, an denen es in der Praxis scheitert.
Diese Seite ist für Makler, HR-Verantwortliche und alle, die es genau wissen wollen. Alle Zahlen auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze 2026: 8.450 € monatlich in der Rentenversicherung — seit 2026 einheitlich für Ost und West.
Die fünf Durchführungswege
Nicht die Frage „welcher ist der beste", sondern „welcher passt zu Zusageart, Beitragshöhe und Bilanzwunsch".
Direktversicherung (DV) § 3 Nr. 63 EStG · versicherungsförmig
Der Arbeitgeber schließt die Versicherung ab, die versicherte Person ist der Mitarbeitende. Der häufigste Weg — schlank, bilanzneutral, überall anschlussfähig.
- Steuerfrei
- bis 8 % der BBG-RV = 8.112 € p. a. / 676 € im Monat (2026)
- SV-frei
- bis 4 % der BBG-RV = 4.056 € p. a. / 338 € im Monat
- Leistungsphase
- nachgelagerte Besteuerung als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 5 EStG); in der GKV grundsätzlich beitragspflichtiger Versorgungsbezug (§ 229 SGB V) mit Freibetrag
- Insolvenzschutz
- keine PSVaG-Pflicht, solange nicht beliehen oder abgetreten
Pensionskasse (PK) § 3 Nr. 63 EStG · BaFin-beaufsichtigt
Rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Steuerlich wie die Direktversicherung behandelt.
- Grenzen
- identisch zur DV: 8 % steuerfrei, 4 % SV-frei
- Besonderheit
- Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG — er steht für die Zusage ein, auch wenn die Kasse kürzt
- Praxisrelevanz
- Altbestände mit Garantiezins, bei Sanierungsfällen genau hinschauen
Pensionsfonds (PF) § 3 Nr. 63 EStG · freiere Kapitalanlage
Wie PK, aber mit deutlich größerem Anlagespielraum und ohne Garantieverpflichtung in gleicher Strenge.
- Grenzen
- 8 % steuerfrei, 4 % SV-frei
- Insolvenzschutz
- PSVaG-pflichtig
- Typischer Einsatz
- Auslagerung bestehender Direktzusagen (Past Service)
Unterstützungskasse (UK) § 4d EStG · für hohe Beiträge
Der Weg oberhalb der § 3 Nr. 63-Grenze: In der Anwartschaftsphase fließt dem Mitarbeitenden kein Arbeitslohn zu, die steuerfreie Dotierung ist deshalb nicht auf 8 % BBG begrenzt.
- Steuer
- kein Zufluss in der Anwartschaft; Leistungen später voll als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- SV bei Entgeltumwandlung
- ebenfalls nur bis 4 % BBG beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV) — die häufigste Fehlannahme im Markt
- Insolvenzschutz
- PSVaG-pflichtig
- Kombination
- DV + UK nebeneinander: je Weg 4 % BBG SV-frei, zusammen also bis 676 € im Monat
Direktzusage (Pensionszusage) § 6a EStG · in der Bilanz
Der Arbeitgeber verspricht die Leistung selbst und bildet Rückstellungen. Kein externer Versorgungsträger, dafür Bilanzberührung und Gutachtenbedarf.
- Steuer
- Rückstellung nach § 6a EStG; beim Mitarbeitenden kein Zufluss in der Anwartschaft
- SV bei Entgeltumwandlung
- beitragsfrei nur bis 4 % BBG — nicht „vollständig SV-frei"
- Insolvenzschutz
- PSVaG-pflichtig
- Typischer Einsatz
- Geschäftsführer- und Führungskräfteversorgung
/ueber-bav stehen heute die BBG-Werte von 2024 (7.248 € / 3.624 €),
bei der Direktversicherung „Kapitalertragsteuer bei Auszahlung" statt nachgelagerter
Besteuerung, und bei Direktzusage und Unterstützungskasse „vollständig
sozialversicherungsfrei" — das gilt bei Entgeltumwandlung nur bis 4 % BBG. Vor
Livegang korrigieren.Grenzen gelten inklusive Arbeitgeberzuschuss
Der 15-%-Pflichtzuschuss ist ein Arbeitgeberbeitrag im Sinne des § 3 Nr. 63 EStG. Er verbraucht das Kontingent mit — er kommt nicht obendrauf. Wer die Grenze nur gegen die Entgeltumwandlung rechnet, überschreitet sie unbemerkt.
So rechnet die Plattform
Steuer: 8 % BBG (676 €/Monat) gegen alle Arbeitgeberbeiträge an
die Direktversicherung, Zuschuss eingeschlossen.
Sozialversicherung: 4 % BBG (338 €/Monat) je Durchführungsweg gegen den
Gesamtbeitrag inklusive Zuschuss. Der SV-freie Umwandlungsanteil ist
also 338 € minus dem dort liegenden Zuschuss.
Zuordnung: Der Zuschuss folgt der Umwandlung, die ihn auslöst
(§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — bei einem DV/UK-Split anteilig.
Rechenbeispiel
Arbeitgeber mit 50 % Zuschuss, gedeckelt auf 100 €. Ziel: der SV-Sweetspot bei 4 % BBG.
Nicht 338 € umwandeln plus 100 € Zuschuss — das wären 438 € und damit 100 € über der SV-Grenze.
Was kostet mich die Umwandlung wirklich?
Der Nachfolger des alten Rentenschätzers — diesmal mit der Logik, um die es geht: Der Arbeitgeberzuschuss verbraucht die Freibeträge mit. Bewegen Sie die Regler und beobachten Sie, wann die Grenzen kippen.
Ihre Angaben
Ergebnis
Ein Rechenkern, kein Prozentrechner
Sweetspots
Die Beitragsstellen mit optimaler Förderquote bei 4 % und 8 % BBG — immer aus den hinterlegten Referenzdaten gerechnet, nie fest verdrahtet.
Kombi-Split DV + UK
Beitrag bis 4 % BBG in die Direktversicherung, der Rest in die Unterstützungskasse — manuell übersteuerbar, Summe bleibt konstant.
UK-Weiche
Die Unterstützungskasse kommt erst ins Spiel, wenn der Wunschbeitrag über der 8-%-Grenze liegt und der Nettoaufwand damit tatsächlich sinkt.
Netto-Aufwand
Was der Mitarbeitende real weniger auf dem Konto hat — inklusive Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.
Diese Logik ist testgedeckt und dokumentiert. Das ist der Unterschied zwischen einer Beratung, die im Nachhinein standhält, und einer Excel-Tabelle, die niemand nachrechnen kann.
Förderung, Pflichten, Fristen
Arbeitgeberzuschuss
Mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG) — seit 2019 für Neuzusagen, seit 2022 für alle. Viele Arbeitgeber zuschießen freiwillig mehr; das ist der Hebel für Arbeitgeberattraktivität.
Geringverdienerförderung
§ 100 EStG: Für Beschäftigte unterhalb der Einkommensgrenze fördert der Staat einen zusätzlichen, rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag mit 30 % Förderbetrag, verrechnet über die Lohnsteueranmeldung. Der am meisten übersehene Baustein im Mittelstand.
Unverfallbarkeit
Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Für arbeitgeberfinanzierte Zusagen gelten die Fristen des § 1b BetrAVG.
Portabilität beim Jobwechsel
§ 4 BetrAVG: Übertragungsanspruch bei versicherungsförmigen Wegen innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden. In der Praxis scheitert es selten am Recht und fast immer daran, dass niemand die Frist im Blick hat — im System schon.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Der Benefit mit der höchsten wahrgenommenen Wirkung pro investiertem Euro — und mit einer Steuerlogik, die man kennen muss.
Sachbezug oder Barlohn
Sagt der Arbeitgeber Versicherungsschutz zu, liegt Sachlohn vor — dann greift die monatliche Sachbezugsfreigrenze. Zahlt er einen Geldbetrag zur Verwendung, ist es Barlohn und voll steuerpflichtig. Die Formulierung der Zusage entscheidet über die Steuerlast.
Pauschalversteuerung
Alternativ kann der Arbeitgeber nach § 37b EStG pauschal versteuern — sinnvoll bei höherwertigen Tarifen oberhalb der Freigrenze.
Budget- statt Bausteintarif
Ein jährliches Gesundheitsbudget, das Mitarbeitende selbst verwenden, wird erfahrungsgemäß deutlich stärker wahrgenommen als ein Bausteintarif, dessen Leistungen niemand auswendig kennt.
Wer eine Auszeit ermöglicht, muss die Vorsorge mitdenken
Sabbatical, Elternzeit, lange Krankheit, Mutterschutz: In all diesen Phasen fließt kein oder weniger Entgelt — die Verträge laufen aber weiter. Ohne System entstehen genau hier die Lücken, die Jahre später auffallen.
Heute im Produkt
Mitarbeitende führen einen Status mit Grund und Zeitraum — Sabbatical, Elternzeit, Mutterschutz, lange Krankheit — mit vollständiger Historie, wer wann was geändert hat. Beiträge und Vertragsstatus werden entsprechend gesteuert statt vergessen, und der Status fließt in Payroll-Export und Auswertungen ein.
Zeitwertkonten / Wertguthaben
Die eigentliche digitale Sabbatical-Lösung: Beschäftigte sparen Entgelt, Überstunden oder Urlaub in ein Wertguthaben und finanzieren damit eine bezahlte Freistellung — Sabbatical, Vorruhestand, Pflegezeit, verlängerte Elternzeit.
- Rechtsrahmen
- Wertguthabenvereinbarung nach § 7b SGB IV
- Insolvenzschutz
- zwingend nach § 7e SGB IV
- Portabilität
- Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung nach § 7f SGB IV
- Steuer & SV
- Zufluss erst in der Freistellungsphase — dort auch die Beitragspflicht
- Grenze
- für Organe (etwa GmbH-Geschäftsführer) nicht nutzbar
Stand offen gesagt: Das Modul ist in Umsetzung und noch nicht im Produkt. Wer jetzt Bedarf anmeldet, bestimmt die Reihenfolge der Ausbaustufen mit.
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